Allgemeine Geschäftsbedingungen der
MIK INTERNATIONAL AG
Gegenseitiges Vertrauen und eine gute Zusammenarbeit
sind die wesentlichen Grundlagen einer dauernden Geschäftsbeziehung.
Dennoch kommen wir nicht umhin, für alle Geschäfte mit unseren
Kunden im Interesse einer einheitlichen und schnellen Abwicklung der Geschäfte
unsere Verkaufsund Lieferbedingungen zu vereinbaren, indem wir zugleich
Einkaufs- und Auftragsgeschäftsbedingungen ausdrücklich widersprechen.
A. Verträge zwischen der MIK INTERNATIONAL AG und Unternehmern
oder Verbrauchern
I. Geltungsbereich und Definitionen
1. Grundlage eines Vertrages sind immer die nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der MIK INTERNATIONAL AG (im folgenden MIK genannt),
deren Kenntnisnahme und Einbeziehung Sie mit Vertragsschluß bei
uns anerkennen und bestätigen.
2. Eigenen Bedingungen des Käufers wird an dieser Stelle ausdrücklich
widersprochen, auch für zukünftige Geschäfte. Es gelten
demnach ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der MIK. Dies gilt auch dann, wenn der Besteller in einem Bestätigungsschreiben
auf abweichende eigene Bedingungen Bezug nimmt.
3. Abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von der MIK
schriftlich bestätigt wurden. Solche Abweichungen gelten ausschließlich
für das Geschäft, für das sie vereinbart wurden.
4. Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist
jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige
Personengesellschaft, die bei Abschluß des Vertrages in Ausübung
ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handelt.
5. Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist
jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck
abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer
selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
6. Wir sind berechtigt die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen
abzutreten.
II. Angebot
1. Unsere Angebote sind freibleibend, es sei denn, daß schriftlich
eine abweichende Regelung getroffen wurde.
2. Auskünfte, Ratschläge oder Empfehlungen sowie die Zusicherung
von Eigenschaften unserer Mitarbeiter binden uns erst mit ihrer schriftlichen
Bestätigung.
3. Zusicherungen liegen erst dann vor, wenn sie von der MIK schriftlich
als solche bezeichnet werden.
4. Allgemeine Produktbeschreibungen, Zeichnungen, Muster, Modelle, Abbildungen,
Maße oder sonstige Leistungsdaten sind nur annähernde Anschauungsstücke.
Sie sind nur verbindlich, sofern dies ausdrücklich schriftlich bestätigt
wurde.
5. Konstruktions- oder Formänderungen o. ä. bleiben vorbehalten,
sofern keine erhebliche Änderung des Kaufgegenstandes erfolgt.
III. Annahme
Von Mitarbeitern der MIK entgegengenommene, telefonische, mittels elektronischer
Datenübertragung ("E-Mail"), per Fax oder schriftlich erteilte
bindende Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn der Auftrag
von der MIK schriftlich bestätigt wurde.
IV. Preise
1. Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Versandstelle der MIK ohne
Installation, Schulung oder
sonstige Nebenleistungen. Hinzu kommen die Verpackungskosten sowie die
zum Zeitpunkt der Rechnungslegung geltende Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer
übernimmt der Käufer. Bei Nachbestellungen gelten die Preise
der ersten Bestellung nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung.
2. Die MIK ist an die angegebenen Preise dann nicht mehr gebunden, wenn
eine längere Lieferfrist als 3 Monate vereinbart wurde. In diesem
Fall werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.
Tritt nach Ablauf der 3-Monatsfrist eine wesentliche Erhöhung der
Preise unserer Zulieferer ein, so kann die MIK die Preise entsprechend
erhöhen und bei Ablehnung durch den Käufer vom Vertrag zurücktreten.
V. Lieferung
1. Die MIK ist um die Einhaltung der abgegebenen Leistungs- und Lieferfristen
bemüht. Ohne entsprechende schriftliche Garantie verstehen sich die
Angaben jedoch nur als annähernd. Sie stehen ferner unter dem Vorbehalt
der rechtzeitigen, ausreichenden und ordnungsgemäßen Belieferung.
2. Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine
und Fristen, sofern keine neue Terminierung schriftlich zugesagt wurde.
Dies gilt auch dann, wenn die Änderungen wieder zurückgezogen
werden.
3. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich im Falle höherer
Gewalt (insbesondere Streik oder Aussperrung der Zulieferer) und allen
sonst von uns nicht zu vertretenden Umständen um eine angemessene
Frist.
4. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl. Wir liefern in handelsüblicher
Verpackung; erforderliche Sonderverpackungen (z. B. seemäßige
Verpackungen) gehen zu Lasten des Käufers. Hiervon umfaßt sind
insbesondere auch die für die Verpackung entstehenden notwendigen
Nebenkosten, wie z. B. die Kosten für die keimvernichtende Begasung
von Containern. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware
auf Rechnung des Käufers zu versichern. Fracht- und kostenfreie Versendung
erfolgt nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung. Individualvereinbarungen
bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt. Frachtfrei gestellte
Preise stehen unter der Bedingung ungehinderten Verkehrs.
5. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist
schuldhaft überschritten, kommt die MIK in Verzug. 4 Wochen nach
schriftlicher Aufforderung zur Leistungserbringung seitens des Käufers
ist dieser berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6. Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen
Liefertermines oder einer unverbindlichen Lieferfrist die MIK auffordern,
binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt die MIK
in Verzug. Der Käufer kann neben der Lieferung Ersatz des Verzugsschadens
nur verlangen, wenn der MIK Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur
Last fällt. Nach Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt,
durch schriftliche Erklärung gegenüber der MIK vom
Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung
zu verlangen.
7. Im Falle des Verzuges gemäß den Ziffern 5 und 6 kann der
Käufer Schadensersatz nur verlangen, wenn der MIK Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle der leichten Fahrlässigkeit
beschränkt sich die Haftung auf höchstens 10% des Kaufpreises.
Handelt es sich bei dem Käufer um eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder um einen Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines
Handelsgewerbes gehört, so entsteht der Schadensersatzanspruch nur
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der MIK. Dies gilt
nicht, sofern wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet
werden muß. Der Anspruch auf Lieferung ist in den Fällen der
Ziffern 5 und 6 ausgeschlossen.
8. Sofern es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer handelt, ist
die MIK zu Teillieferungen berechtigt, soweit sich Nachteile für
den Gebrauch hierdurch nicht ergeben.
VI. Fälligkeit und Zahlung
1. Zahlungen haben innerhalb von 30 Tagen nach Ausstellung der Rechnung
rein netto ohne Skonto oder sonstige Abzüge zu erfolgen.
2. Sämtliche Zahlungen sind, soweit der Kunde dem Factoring unterliegt,
mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die Bankverbindungen
der Coface Finanz GmbH, Isaac-Fulda-Allee 5, 55124 Mainz, zu leisten,
an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche
aus unserer Geschäftsverbindung, mit Vertrag-Nr. 2008-160,
abgetreten haben.
Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf dieses Institut übertragen.
3. Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt in jedem Falle nur erfüllungshalber,
d. h. die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Wechsel- oder Scheckbetrag
dem Konto der Coface Finanz GmbH gutgeschrieben wurde.
4 Gerät der Käufer mit Zahlungen in Verzug, berechnet die MIK
Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basissatz der
Deutschen Bundesbank zuzüglich der Mehrwertsteuer. Die Verzugszinsen
belaufen sich auf 5% über dem jeweiligen Basissatz der Deutschen
Bundesbank, sofern der Käufer Verbraucher ist. Die Geltendmachung
weiterer Schäden bleibt vorbehalten. Dem Käufer bleibt vorbehalten,
einen geringeren Schaden nachzuweisen.
5. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen oder den sich
aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen nicht oder nicht
pünktlich nach, so wird die gesamte Restschuld - auch gestundete
Forderungen - sofort fällig, auch soweit Wechsel mit späterer
Fälligkeit laufen. Gleiches gilt, wenn der MIK eine ungünstige
Finanzlage des Käufers bekannt wird.
6. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, sofern die Forderungen
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht
des Käufers, der Unternehmer ist, ist ausgeschlossen. Ist der Käufer
Verbraucher, so stehen ihm Zurückbehaltungsrechte nur aufgrund von
Ansprüchen aus dem einzelnen, konkreten Vertragsverhältnis zu,
dessen Bestandteile diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind.
VII. Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung
1. Kaufleute haben alle erkennbaren Mängel, Fehlmengen, Falschlieferungen
oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften unverzüglich, spätestens
binnen 5 Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Weiterveräußerung,
Verbrauch, Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung schriftlich gegenüber
der MIK anzuzeigen. Versteckte Mängel sind von Unternehmern unverzüglich
nach deren Entdeckung, spätestens jedoch 4 Wochen nach Lieferung
der Ware schriftlich geltend zu machen. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung
nicht nach, so gilt die Ware als genehmigt.
2. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge nimmt die MIK
unter Ausschluß sonstiger
Gewährleistungsansprüche auf ihre Kosten und nach ihrer Wahl
eine Nachbesserung oder
Ersatzlieferung vor. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung
fehl, ist die MIK berechtigt, ein zweites Mal nachzubessern bzw. Ersatz
zu liefern. Schlägt auch die zweite Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung
fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl die Herabsetzung des Kaufpreises
(Minderung) oder den Rücktritt vom Vertrag verlangen. Schadensersatzansprüche
wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft bleiben unberührt.
3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten
der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen der MIK.
4. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist
ausgeschlossen.
5. Handelt es sich bei der Person des Käufers um einen Verbraucher,
so hat dieser alle Artikel mit offensichtlichen Mängeln, wozu auch
Transportschäden zählen, sofort gegenüber der Person, die
die Artikel ausliefert, zu rügen. Für alle sonstigen während
der gesetzlichen Gewährleistungszeit auftretenden Mängel der
Kaufsache gelten nach der Wahl des Verbrauchers die gesetzlichen Ansprüche
auf Nacherfüllung, Mängelbeseitigung bzw. Nachlieferung sowie
bei Vorliegen der
besonderen gesetzlichen Voraussetzungen die weitergehenden Ansprüche
auf Minderung oder Rücktritt sowie daneben auf Schadensersatz, einschließlich
des Ersatzes des Schadens statt der Erfüllung sowie Ersatz für
vergebliche Aufwendungen.
VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Die MIK behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren
solange vor, bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung
mit der MIK beglichen hat, insbesondere den Saldenausgleich herbeigeführt
hat. Gegenüber Verbrauchern gilt der Eigentumsvorbehalt nur solange,
bis alle Verbindlichkeiten aus dem betreffenden Rechtsgeschäft beglichen
sind.
2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug,
ist die MIK berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen; der
Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme des
Liefergegenstandes liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sein denn,
die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes finden Anwendung oder die
MIK hätte den Rücktritt ausdrücklich schriftlich erklärt.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer
die MIK unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit Klage
gem. § 771 ZPO erhoben werden kann.
Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der MIK die gerichtlichen und
außergerichtlichen Kosten im Rahmen einer Klage nach § 771
ZPO zu ersetzen, haftet der Käufer für den der MIK entstandenen
Ausfall.
3. Der Käufer hat die Vorbehaltsware der MIK gesondert zu lagern
und zu kennzeichnen. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen ordnungsgemäßer
Geschäftsführung, über die gelieferte Ware zu verfügen,
insbesondere sie einzubauen oder zu veräußern. Diese Berechtigung
des Käufers erlischt jedoch, sofern er mit seinen Zahlungsverpflichtungen
in Verzug gerät. Außergewöhnliche
Verfügungen, wie z. B. die Verpfändung oder Sicherungsübereignung,
sind nur mit dem
Einverständnis der MIK wirksam. Der Käufer hat Zugriffe Dritter
auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware unverzüglich anzuzeigen.
4. Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Käufer
erfolgt im Namen der MIK. Wird die Vorbehaltsware von der MIK mit ihr
nicht gehörenden Sachen verarbeitet, vermischt oder verbunden oder
durch Umbildung eine neue Sache hergestellt, so überträgt der
Käufer hiermit zur Sicherung der Forderungen an die MIK schon jetzt
anteilig (in Höhe des Rechnungswertes) sein (Mit-)Eigentum an der
neu entstanden Sache. Wird der Liefergegenstand mit anderen, der MIK nicht
gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden und ist die fremde
Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, daß der
Käufer der MIK anteilmäßig Miteigentum überträgt.
Der Käufer verwahrt das Allein- oder Miteigentum für die MIK,
so daß sich hieraus ergebende Ansprüche gegen die MIK zurückzuweisen
sind.
5. Für den Fall, dass der Käufer die Vorbehaltsware veräußert,
gilt bereits mit dem Abschluss des
Kaufvertrages als vereinbart, dass die aus der Veräußerung
resultierende Kaufpreisforderung in voller Höhe auf MIK übergeht.
Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die im Eigentum der MIK
stehende Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes
weiterzuveräußern unter der Voraussetzung, dass der Käufer
sich das Eigentum auch seinem Käufer gegenüber wirksam vorbehält.
Er ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherheit
zu übereignen. Das Recht zur Weiterveräußerung und zur
Verwendung der Vorbehaltsware erlischt bei Zahlungsunfähigkeit oder
Überschuldung des Käufers. Im Falle der Weiterveräußerung
von dem im Eigentum der MIK stehender Ware tritt der Käufer die hieraus
entstehende Kaufpreisforderung in Höhe von 120 % des Nettofakturenwertes
zuzüglich eventuell gem. § 171 InsO anfallender Kosten jetzt
an die MIK zur Sicherheit ab. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen
gegenüber der MIK nachkommt, ist er zur Einziehung der Forderungen
berechtigt. Kommt der Käufer einer Zahlungsverpflichtung nicht nach,
so ist er verpflichtet, der MIK auf Verlangen die Drittschuldner bekannt
zu geben und diesen die Abtretung anzuzeigen. Unbeschadet der vorbenannten
Sicherungsabtretung verpfändet der Käufer hiermit seine sämtlichen
aus dem Weiterverkauf von Vorbehaltsware entstehenden Kaufpreisforderungen
gegenüber Dritten an die MIK. Er verpflichtet sich, der MIK auf erstes
Anfordern unverzüglich Listen zu übersenden, aus denen sich
die verpfändeten Forderungen dem Grunde und der Höhe nach feststellen
lassen.
6. Die MIK verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen
des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert ihrer Sicherheiten
die zu sichernde Forderung um mehr als 20% übersteigt.
7. Ist der Käufer Unternehmer, so verpflichtet er sich, die unter
Eigentumsvorbehalt befindliche Ware auf seine Kosten gegen Feuer, Wasser,
Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Der Unternehmer verpflichtet
sich, der MIK jeweils eine Abschrift der Versicherungsverträge kostenfrei
zur Verfügung zu stellen. Die Rechte aus dieser Versicherung werden
dann an die MIK abgetreten. Die MIK nimmt diese Abtretung an.
IX. Gerichtsstand und Erfüllungsort, anwendbares Recht
1. Gerichtsstand und Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen,
auch in Wechsel- oder Schecksachen, ist, sofern der Käufer Kaufmann,
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, der Sitz der MIK oder Mainz.
2. Dies gilt auch, wenn der Käufer nach Vertragsschluß seinen
Wohnsitz, Niederlassung oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb
der Bundesrepublik Deutschland begründet oder der Wohnsitz oder der
gewöhnliche Aufenthaltsort des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen
des UN-Kaufrechtes gelten im Verhältnis zwischen dem Käufer
und der MIK nicht.
4. Die Vertragssprache ist deutsch.
5. Geänderte Allgemeine Geschäftsbedingungen finden Anwendung,
wenn der Kunde ihnen nicht
schriftlich innerhalb von 4 Wochen widerspricht.
X. Datenschutz
1. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden
von der MIK gespeichert und vertrauensvoll behandelt. Im Rahmen der Kreditprüfung
führt die MIK, unter Berücksichtigung der schutzwürdigen
Interessen des Käufers, entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen,
einen Bonitätsaustausch mit Unternehmen durch, die Kreditauskünfte
erteilen.
2. Die MIK steht dafür ein, daß alle Personen, die mit der
Vertragsabwicklung betraut werden, die unter X. Abs. 1 genannten Bestimmungen
ebenfalls beachten. Die MIK weist jedoch darauf hin, daß
es bei online - Bestellungen aufgrund der Struktur des Internets durch
andere Personen zu Verletzungen des Datenschutzes kommen kann, auf die
die MIK keinen Einfluß hat.
XI. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
sein, so werden die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit nicht
berührt.
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